Alle wichtigen Informationen auf einem Blick
Eigentümerin sämtlicher Grundstücksflächen im neuen Gründungsviertel ist die Hansestadt Lübeck. Die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH vermarktet und veräußert die Grundstücke im Auftrag und im Namen der Hansestadt Lübeck.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 01.19.00 - Gründungsviertel. Dieser weist für die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung des Gründungsviertels ein allgemeines Wohngebiet (WA) aus und lässt neben dem Wohnen nur ausgewählte ergänzende Nutzungen zu. Der Bebauungsplan kann bei der Hansestadt Lübeck und bei der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH sowie auf der Internetseite www.gruendungsviertel.de/downloads eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Neubebauung der Grundstücke werden vorab alle Versorgungsleitungen in den Straßen des Quartiers erneuert und das Schmutz- und Regenwasserleitungsnetz von einem Mischsystem auf Trennsystem umgestellt. Zur Bebauung der Grundstücke sind sämtliche Anschlussleitungen für die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Entwässerung sowie für die Telekommunikation in den jeweiligen Straßenbereichen verfügbar.
Die Wärmeversorgung aller Gebäude im Gründungsviertel leistet ein noch zu errichtendes Blockheizkraftwerk (BHKW), das seinen Standort am westlichen Blockende in den Kellergeschossen der Fischstraße 25 haben wird. Über ein Nahwärmenetz, das teilweise im rückwärtigen Bereich der Grundstücke liegt, wird das Gründungsviertel so umweltfreundlich und effizient versorgt. Um den wirtschaftlichen Betrieb des Blockheizkraftwerkes zu gewährleisten, müssen alle Grundstücke bzw. Neubau- ten an das Nahwärmenetz angeschlossen werden. Mit dem Versorgungsunternehmen ist ein Nahwärmeanschluss- und Wärmelieferungsvertrag abzuschließen.
Die Altstadtinsel fällt vom zentralen Rücken (Nord-Süd- Achse Breite Straße) zu den Rändern der Altstadtinsel hin deutlich ab. So weist auch das Gründungsviertel eine Höhendifferenz von 4 bis 5 Metern von der Straße Schüsselbuden bis zum westlichen Altstadtrand an der Trave auf. Das Gründungsviertel liegt nicht in einem potentiell überschwemmungsgefährdeten Gebiet, so dass keine besonderen baulichen Maßnahmen für den Fall höherer Fluten vorgeschrieben sind.
Fast auf der gesamten Fläche haben tiefergehende archäologische Grabungen mit einem entsprechenden Bodenabtrag stattgefunden. Es gibt im Gründungsviertel keine Anhaltspunkte für Boden- bzw. Grundwasserverunreinigungen.
Auf den Grundstücken ist das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem 2. Weltkrieg nicht sicher auszuschließen. Im Rahmen der archäologischen Grabungen sind bereits erste Erkundungen zu Kampfmitteln durchgeführt worden. Die Erkundungen werden gegenwärtig für die Durchführung bauvorbereitende Maßnahmen (Spundung und Kellersohlen) ergänzt. Eventuelle Kosten für die Beseitigung gefundener Kampfmittel übernimmt die Verkäuferin.
Die Grundstücke werden baureif übergeben. Neben einer Abfangung der jeweiligen Straßenabschnitte durch Verbau werden für sämtliche Gebäude die Kellersohlen durch die Hansestadt Lübeck erstellt und mitveräußert. Dieses Vorgehen erleichtert den individuellen und zeitlich versetzten Bau der einzelnen Häuser. Die Kosten für die Herstellung der Sohlen tragen die Grundstückserwerber, sie sind zusätzlich zum Kaufpreis des Grundstücks vor Übergabe zu entrichten.
Die Straßenräume im Gründungsviertel können erst nach weitgehender Fertigstellung aller Hochbauten neu und abschließend gestaltet werden. Bis dahin werden die Straßen lediglich in einem reduzierten Standard gehalten, der die Befahrbarkeit auch für Baufahrzeuge garantiert. Von allen Anliegern in den Straßen des Gründungsviertels sind für den Straßenausbau Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz, die sogenannten KAG-Beiträge, zu entrichten. Diese Beiträge sind bereits mit der Kaufpreiszahlung abzulösen.
Zum Bauantrag ist ein Stellplatznachweis (0,5 Stellplätze je Wohneinheit) einzureichen, der im Gründungsviertel aber nicht auf dem eigenen Grundstück erbracht werden kann. Entweder wird ein Stellplatz bzw. werden mehrere Stellplätze auf einem fremden Grundstück nachgewiesen und durch eine entsprechende Baulast gesichert oder der Stellplatznachweis kann gegen die Zahlung von 11.140 Euro je Stellplatz (Stand August 2015) bei der Hansestadt Lübeck abgelöst werden.
Das Gründungsviertel liegt im Anwohnerparkbereich G, für das bei der Straßenverkehrsbehörde kostengünstig Anwohnerparkausweise für ein oder max. drei Jahre erworben werden können. Diese berechtigen zum Parken in den öffentlichen Straßenräumen fast der gesamten westlichen Altstadt, einschließlich der ausgewiesenen Parkplätze auf der Mittleren Wallhalbinsel, beinhalten aber keinen Anspruch auf einen Parkplatz.