Planung

Kritische Rekonstruktion
Die geplante Neubebauung des Gründungsviertels auf historischen Parzellen, die bis zur Zerstörung dieses Quartiers im 2. Weltkrieg Bestand hatten, soll im Sinne einer Kritischen Rekonstruktion des historischen Stadtgrundrisses erfolgen. Der „Rahmenplan Gründungsviertel“ als Grundlage für die Neuordnung greift die historischen Straßenfluchten und die differenzierte Bebauungsstruktur der denkmalgeschützten Lübecker Altstadt mit unterschiedlichen First- und Traufhöhen wieder auf. Eine an der Struktur der Altstadt orientierte Parzellierung wird den heutigen funktionalen Anforderungen gerecht und sorgt für Maßstab, Vielfalt und Flexibilität im alten Stadtgrundriss. Eine geschlossene Straßenrandbebauung und eine individuelle Bauweise sollen, dem historischen Vorbild entsprechend, ein abwechslungsreiches Stadtbild gewährleisten.
Nutzungsmischung ausdrücklich erwünscht
Das Gründungsviertel soll Platz für viele verschiedene Lebens- und Wohnformen bieten und ein Ort sozialer und kultureller Vielfalt sein. Ausgewählte Grundstücke werden für Familien mit Kindern, Mehrgenerationenwohnprojekte und Baugemeinschaften reserviert, während auf den anderen Grundstücken auch andere Formen von Wohnen in Miet- und Eigentumswohnungen angeboten werden sollen. Die Belebung der Erdgeschosszonen mit öffentlichkeitswirksamen Nutzungen leistet einen wichtigen Beitrag für ein lebendiges Quartier.
Bebauungsplan
Die Inhalte des „Rahmenplans Gründungsviertel“ wurden durch ein Bauleitplanverfahren in geltendes Baurecht überführt.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "01.19.00 - Gründungsviertel" ist im September 2015 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck gefasst worden. Der Bebauungsplan sieht für die zu veräußernden Grundstücke ein Allgemeines Wohngebiet (WA) vor. Der rechtskräftige Bebauungsplan kann bei der Hansestadt Lübeck und bei der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH sowie im Internet unter stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/altstadt eingesehen werden.